Satzung

Präambel

In dem Bestreben, talentierte junge Journalistinnen und Journalisten zu fördern, haben die Axel Springer SE und die Erben Axel Springers gemeinsam den Axel-Springer-Preis für junge Journalisten gestiftet. Er wird jährlich von einer unabhängigen Jury um den 2. Mai im Gedenken an den Journalisten, Verleger und Patrioten Axel Springer vergeben, der 1912 an diesem Tage geboren wurde. Der Preis wird bewusst an junge Journalistinnen und junge Journalisten vergeben, weil die Stifter journalistischen Nachwuchs fördern und zu besonderen Leistungen anspornen wollen. Ausgezeichnet werden journalistisch herausragende Arbeiten. Der Axel-Springer-Preis für junge Journalisten wurde am 

6. November 1991 erstmals verliehen. 2021 erfolgte die Umbenennung in Axel Springer Preis für jungen Journalismus.

Artikel 1 – Allgemeines

1.1. Der Axel-Springer-Preis für jungen Journalismus zeichnet die fünf besten deutschsprachigen journalistischen Arbeiten eines Jahres aus – egal in welcher Mediengattung und auf welcher Plattform sie erschienen sind.
Die Gewinner:innen werden mit einer besonderen journalistischen Experience anerkannt: Axel Springer ermöglicht Reisen zu ihren internationalen und nationalen Medienmarken und bietet damit einen Einblick in die best practice der führenden Redaktionen wie Insider, Politico und den deutschsprachigen Marken BILD und WELT. Es soll jungen Talenten die Möglichkeit gegeben werden, ihr professionelles Netzwerk international zu erweitern.

Außerdem wird jährlich in diesem Rahmen der „George-Weidenfeld-Preis“ für exzellente investigative und mutige Recherche-Leistungen vergeben, für den man sich nicht bewerben kann. Diese Auszeichnung ist mit 10.000 EUR dotiert. Sie steht außer Konkurrenz zu den anderen Preisen.

1.2. Beiträge können von Chefredakteur:innen und Ressortleiter:innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie von Leiter:innen aller Journalistenschulen eingereicht werden. Sie dürfen jeweils eine, nämlich die ihrer Ansicht nach beste Arbeit nominieren. Pro Ressort kann nur eine Einreichung erfolgen.  

Es werden Preise für die folgenden Kategorien vergeben:

• Politik und Wirtschaft
• Unterhaltung
• Analyse und Hintergrund
• Zukunft
• Beste Teamleistung

Beim Preis für die „Beste Teamleistung“ kann es sich sowohl um veröffentlichte Beiträge handeln oder auch um innovative Projekte und Produkte.

Über die Vergabe der Preise: „Politik und Wirtschaft“, „Analyse und Hintergrund“, „Zukunft“ und „Beste Teamleistung“ entscheidet die Jury des Axel-Springer-Preises. Die Vergabe des Preises „Unterhaltung“ erfolgt über ein Live-Publikums-Voting während der Preisverleihung selbst. Wie in allen Rubriken findet eine Vorauswahl durch unsere Vorjury statt.

Beim Georg-Weidenfeld-Preis kommen die Vorschläge von der Jury selbst, dem Kuratorium und der Axel Springer Academy of Journalism and Technology. Der Preis richtet sich bewusst – und anders als die anderen Kategorien – nicht nur an deutschsprachige Journalisten. 

Über die Vergabe aller Preise (bis auf den Preis für „Unterhaltung“) entscheidet die Jury des Axel-Springer-Preises.

1.3. Berücksichtigt werden deutschsprachige journalistische Beiträge, die im Kalenderjahr vor der Preisverleihung erstmalig veröffentlicht wurden und deren Verfasser zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 33 Jahre waren. Die Altersgrenze gilt auch für Co-Autoren, die wesentlich an der Entstehung der Arbeit beteiligt waren. 

Artikel 2 – Anforderungen an die Beiträge 

2.1. Die eingereichten Beiträge sollen aktuellen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sportlichen und/oder gesellschaftlichen Themen gewidmet sein und sich am Geist der nachfolgenden Grundüberzeugungen der Axel Springer SE orientieren: a) Das unbedingte Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Deutschland als Mitglied der westlichen Staatengemeinschaft und die Förderung der Einigungsbemühungen der Völker Europas; b) das Herbeiführen einer Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen, hierzu gehört auch die Unterstützung der Lebensrechte des israelischen Volkes; c) die Unterstützung des transatlantischen Bündnisses und die Solidarität in der freiheitlichen Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika; d) die Ablehnung jeglicher Art von politischem Totalitarismus; e) die Verteidigung der freien sozialen Marktwirtschaft. 

2.2. Alle eingereichten Beiträge müssen den rechtlichen und presserechtlichen Bestimmungen genügen und dürfen nicht Gegenstand juristischer Auseinandersetzung sein. Insbesondere ist vom Einreichenden sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch den Beitrag nicht verletzt werden. 

Artikel 3 – Einreichungen 

Vorgeschlagene Beiträge können auf allen Plattformen und Mediengattungen erschienen sein. Bewegtbild- und Audiobeiträge, die eine Länge von 45 Minuten überschreiten, werden nicht bewertet. Der Beitrag muss von der Einreichung bis zur Preisverleihung öffentlich verfügbar sein und der Jury in den Formaten zur Verfügung gestellt werden, die in der jeweils aktuellen Ausschreibung festgelegt sind. 

Artikel 4 – Kuratorium und Jury 

4.1. Das Kuratorium besteht aus höchstens zehn Mitgliedern. Zu ihnen gehören als institutionelle Mitglieder stets der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer SE, der auch Kuratoriumsvorsitzender ist, der Aufsichtsratsvorsitzende der Axel Springer SE, die Geschäftsführerin und der/die Leiter/in der Journalistenausbildung der Axel Springer Academy, der Vorsitzende der Axel-Springer-Stiftung und Frau Friede Springer. Die weiteren Mitglieder sollten mehrheitlich nicht dem Hause Axel Springer angehören und werden für drei Jahre berufen; eine Wiederwahl ist möglich. 

4.2. Die Bewertung der eingereichten Beiträge erfolgt durch eine unabhängige Jury sowie Vorjury und erfolgt nicht öffentlich. Eine Dokumentation der Einzelbeurteilungen über die ausgezeichneten Arbeiten hinaus findet nicht statt. 

4.3. Die Jury soll aus mindestens sieben, aber nicht mehr als neun fachkundigen Mitgliedern bestehen. Die Juroren werden vom Kuratorium durch Mehrheitsentscheid berufen. Die Mehrheit der Mitglieder der Jury soll nicht dem Hause Axel Springer angehören. Kuratoriumsmitglieder können einer Jury nicht angehören. 

4.4. Die Tätigkeit in Kuratorium und Jury ist ehrenamtlich; notwendige Aufwendungen (im wesentlichen Reisekosten) werden erstattet. 

Artikel 5 – Aberkennung des Preises 

Für den Fall, dass vom Einreichenden oder Autor bei der Erstellung und/oder Veröffentlichung eines ausgezeichneten Beitrages gegen rechtliche Bestimmungen oder journalistisch-ethische Grundregeln, wie sie beispielsweise im Pressekodex und den Leitlinien zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit bei Axel Springer festgehalten sind, verstoßen wurde, behält sich die Axel Springer Academy of Journalism and Technology vor, den Preis abzuerkennen, das Preisgeld zurückzufordern und Schadensersatz geltend zu machen. Die Entscheidung darüber trifft das Kuratorium. 

Artikel 6 – Organisation 

Die organisatorische Abwicklung des Axel Springer Preis für jungen Journalismus fällt in den Geschäftsbereich der Axel Springer Academy of Journalism and Technology. Sitz der Preisverleihung ist Berlin. 

Artikel 7 – Rechtsweg 

7.1. Der Rechtsweg gegen Entscheidungen und Bewertungen des Kuratoriums oder der Jury ist ausgeschlossen. 

7.2. Sollte eine der vorstehenden Regelungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle diejenige zulässige Regelung, die der unwirksamen am ehesten entspricht. Die anderen Regelungen bleiben von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt. 

Berlin, 01. Dezember 2023