Satzung
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Präambel
In dem Bestreben, talentierte junge Journalistinnen und Journalisten zu fördern, haben die Axel Springer AG und die Erben Axel Springers gemeinsam den Axel-Springer-Preis für junge Journalisten gestiftet. Er wird jährlich von einer unabhängigen Jury zum 2. Mai im Gedenken an den Journalisten, Verleger und Patrioten Axel Springer vergeben, der 1912 an diesem Tage geboren wurde.
Der Preis wird bewusst an junge Journalistinnen und junge Journalisten vergeben, weil die Stifter journalistischen Nachwuchs fördern und zu besonderen Leistungen anspornen wollen. Ausgezeichnet werden journalistisch herausragende Arbeiten.
Der Axel-Springer-Preis für junge Journalisten wurde am 6. November 1991 erstmals verliehen und wird seitdem im Oktober eines jeden Jahres ausgeschrieben.
Artikel 1 – Allgemeines
1.1. Der Axel-Springer-Preis für junge Journalisten wird in den Kategorien Print, Fernsehen, Hörfunk und Internet verliehen. In jeder Kategorie gibt es drei Auszeichnungen. Der jeweils erste Preis ist mit EUR 6.000 dotiert, der zweite mit EUR 4.000 und der dritte mit EUR 2.000. Abweichend von dieser Regelung wird in der Kategorie Print nur ein 1. Preis je Rubrik (siehe Artikel 3) vergeben.
1.2. Darüber hinaus obliegt es der Jury, in jeder Kategorie einen weiteren Beitrag mit dem Prädikat „Herausragende Arbeit“ zu würdigen. Abweichend davon können in der Kategorie Print pro Rubrik zwei Beiträge als „herausragend“ nominiert werden. Ein Preisgeld wird hier nicht gezahlt.
1.3. Beiträge können von jedermann eingereicht werden, wenn der Urheber eines eingereichten Beitrages mit der Teilnahme am Axel-Springer-Preis für junge Journalisten einverstanden ist. Es besteht die Möglichkeit, sich in mehreren Kategorien bzw. Rubriken mit je einem Beitrag zu bewerben. Ehemalige Preisträger dürfen sich in der gleichen Kategorie/Rubrik nicht mehr beteiligen.
1.4. Berücksichtigt werden Beiträge, die im Kalenderjahr vor der Preisverleihung erstmalig in einem deutschsprachigen Medium veröffentlicht wurden und deren Verfasser zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 33 Jahre waren. Die Altersgrenze gilt auch für Co-Autoren, die wesentlich an der Entstehung der Arbeit beteiligt waren.
Artikel 2 – Anforderungen an die Beiträge
2.1. Die eingereichten Beiträge sollen aktuellen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sportlichen und/oder gesellschaftlichen Themen gewidmet sein und sich am Geist der nachfolgenden Grundüberzeugungen der Axel Springer AG orientieren:
a) Das unbedingte Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Deutschland als Mitglied der westlichen Staatengemeinschaft und die Förderung der Einigungsbemühungen der Völker Europas;
b) das Herbeiführen einer Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen, hierzu gehört auch die Unterstützung der Lebensrechte des israelischen Volkes;
c) die Unterstützung des transatlantischen Bündnisses und die Solidarität in der freiheitlichen Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika;
d) die Ablehnung jeglicher Art von politischem Totalitarismus;
e) die Verteidigung der freien sozialen Marktwirtschaft.
2.2. Alle eingereichten Beiträge müssen den rechtlichen und presserechtlichen Bestimmungen genügen und dürfen nicht Gegenstand juristischer Auseinandersetzung sein. Insbesondere ist von den Teilnehmern am Wettbewerb sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch ihren Beitrag nicht verletzt werden.
Artikel 3 – Kategorie Print
Diese Kategorie wird in den Rubriken
- Lokale/Regionale Beiträge,
- Überregionale/Nationale Beiträge und
- Beiträge aus Wochen-/Monatspublikationen
(einschließlich Wochenendbeilagen von Tageszeitungen)
ausgeschrieben. Ein Autor kann sich in allen drei Rubriken, die mit je einem 1. Preis ausgezeichnet werden, mit einer Einsendung bewerben. Erlaubt sind Arbeiten jeden Genres, seien es die klassischen längeren Formate wie Reportage und Feature oder auch kurze pointierte Texte, Kommentare und Glossen.
Artikel 4 – Kategorie Fernsehen
In dieser Kategorie werden Fernseh-Beiträge in der Länge von 1’30 bis 45 Minuten bewertet. Alle journalistischen Genres sind erlaubt: Reportagen, Dokumentationen, Magazin-Beiträge sowie besondere Moderations- oder Reporter-Leistungen im On und Off.
Artikel 5 – Kategorie Hörfunk
In dieser Kategorie werden Hörfunk-Beiträge und Hörfunk-Sendungen von 1:45 bis zu 45 Minuten Länge bewertet. Alle journalistischen Genres sind erlaubt: Reportagen, Features, Serien, Magazin-Beiträge sowie besondere Reporter-Leistungen und innovative Formate. Kurze Beiträge sind besonders erwünscht.
Artikel 6 – Kategorie Internet
In dieser Kategorie werden deutschsprachige journalistische Beiträge bewertet, die originär für das Internet erstellt und dort erstmalig veröffentlicht worden sind. Es sind alle Darstellungsformen des Mediums zulässig. Der Beitrag muss von der Einreichung bis zur Preisverleihung öffentlich im Internet abrufbar sein.
Artikel 7 – Einreichung der Beiträge
Die Beiträge aller Kategorien müssen der Jury des Axel-Springer-Preises für junge Journalisten in den Formaten zur Verfügung gestellt werden, die in der jeweils aktuellen Ausschreibung festgelegt sind.
Artikel 8 – Kuratorium und Jury
8.1. Das Kuratorium besteht aus höchstens zehn Mitgliedern. Zu ihnen gehören als institutionelle Mitglieder stets der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG, der auch Kuratoriumsvorsitzender ist, der Aufsichtsratsvorsitzende der Axel Springer AG, der Direktor der Axel Springer Akademie, der Vorsitzende der Axel-Springer-Stiftung und Frau Friede Springer. Die weiteren Mitglieder sollten mehrheitlich nicht dem Hause Axel Springer angehören und werden für drei Jahre berufen; eine Wiederwahl ist möglich.
8.2. Die Bewertung der eingereichten Beiträge erfolgt in jeder Kategorie durch eine jeweils eigene, unabhängige Jury. Die Beurteilung der Beiträge durch die jeweilige Jury erfolgt nicht öffentlich. Eine Dokumentation der Einzelbeurteilungen über die ausgezeichneten Arbeiten hinaus findet nicht statt.
8.3. Jede Jury soll aus mindestens fünf, aber nicht mehr als neun fachkundigen Mitgliedern bestehen. Die Juroren werden vom Kuratorium durch Mehrheitsentscheid berufen. Die Mehrheit der Mitglieder der jeweiligen Jury soll nicht dem Hause Axel Springer angehören. Kuratoriumsmitglieder können einer Jury nicht angehören.
8.4. Die Berufung in eine Jury erfolgt für drei Jahre; eine Wiederwahl ist bis zu zwei Mal möglich.
8.5. Die Mitglieder jeder Jury wählen mit einfacher Mehrheit einen Sprecher. Auch weitere Abstimmungen, insbesondere zur Bewertungen der Beiträge, werden mit einfacher Mehrheit entschieden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Sprecher.
8.6. Die Tätigkeit in Kuratorium und Jury ist ehrenamtlich; notwendige Aufwendungen (im wesentlichen Reisekosten) werden erstattet.
Artikel 9 – Aberkennung des Preises
Für den Fall, dass vom Einreichenden oder Autor bei der Erstellung und/oder Veröffentlichung eines ausgezeichneten Beitrages gegen rechtliche Bestimmungen oder journalistischethische Grundregeln, wie sie beispielsweise im Pressekodex und den Leitlinien zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit bei Axel Springer festgehalten sind, verstoßen wurde, behält sich die Axel Springer Akademie vor, den Preis abzuerkennen, das Preisgeld zurückzufordern und Schadensersatz geltend zu machen. Die Entscheidung darüber trifft das Kuratorium.
Artikel 10 – Organisation
Die organisatorische Abwicklung des Axel-Springer-Preises für junge Journalisten fällt in den Geschäftsbereich der Axel Springer Akademie. Sitz der Preisverleihung ist Berlin.
Artikel 11 – Rechtsweg
11.1. Der Rechtsweg gegen Entscheidungen und Bewertungen des Kuratoriums oder einer Jury ist ausgeschlossen.
11.2. Sollte eine der vorstehenden Regelungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle diejenige zulässige Regelung, die der unwirksamen am ehesten entspricht. Die anderen Regelungen bleiben von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.
Berlin, 3. September 2012

